Mittwoch, 17. Oktober 2012

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

am 15. Oktober 2012 haben die Betriebsräte von Neckermann i. I., RA Friedrich Reinelt und ver.di mit der Insolvenzverwaltung Dr. Frege/Kühne CMS über einen Insolvenzsozialplan verhandelt. Es geht um einen Abschluss in Höhe des Niveaus wie es die Insolvenzordnung vorsieht.

Darüber hinaus hat die Arbeitnehmerseite deutlich gemacht, dass die Anmeldung von Forderungen durch die Insolvenzverwaltung vereinfacht werden muss, damit die Arbeitnehmer nicht vor Hürden gestellt werden, die sie nicht überspringen können.
Bis dato hat die Insolvenzverwaltung alle AN einzeln angeschrieben und erwartet von Ihnen eine Rückantwort. Diese schlechte Lösung wurde in den Verhandlungen von der Arbeitnehmerseite kritisiert.

Die Regelung soll in ähnlicher Weise wie bei Schlecker durch eine Betriebsvereinbarung erfolgen. D. h., eine Berechnung und Aufstellung der Forderungen (z. B. Abfindung, Gehälter bis zum Ende der Kündigungsfrist, Anteil tarifl. Sonderzuwendung) soll durch den Arbeitgeber erfolgen. Die Arbeitnehmer werden aufgefordert, die Forderung zu überprüfen, zu ergänzen, durch Unterschrift zu bestätigen und zu antworten.

Wenn dieses Verfahren geklärt ist, werden alle ver.di-Mitglieder des insolventen Unternehmens Neckermann unverzüglich informiert und angeschrieben.

Sollten Fragen von Mitgliedern in dieser Hinsicht gestellt werden, bitte ich um entsprechende o. g. Hinweise.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Thurner
Gewerkschaftssekretär

Fachbereich Handel
Landesbezirk Hessen
Bezirk Frankfurt am Main und Region

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